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Personalausweis rechtzeitig erneuern lassen

Überprüfen Sie das Gültigkeitsdatum Ihres Personalausweises. Lassen Sie Ihren Ausweis nämlich erst nach Ablauf der Gültigkeitsdauer erneuern, kann das ein Verwarngeld zur Folge haben.

Abhängig vom Alter der Person zum Zeitpunkt der Beantragung haben Personalausweise eine Gültigkeit von
- 5 Jahren (Alter unter 26 Jahren)
- 10 Jahren (ab 26 Jahren)

Sollten Sie einen Reisepass haben, der länger gültig ist, als Ihr Personalausweis, so wird Ihnen bei einer Neubeantragung des Personalausweises kein Verwarngeld in Rechnung gestellt, auch dann, wenn der Personalausweis bereits abgelaufen ist.

Beantragen Sie einen Reisepass nur, wenn Sie ihn auch wirklich brauchen. Informieren Sie sich vorab, für welche Länder überhaupt ein Reisepass notwendig ist, denn für die meisten Länder genügt der Personalausweis. Beachten Sie jedoch, dass Sie den Reisepass rechtzeitig beantragen, da die Bearbeitungszeit bis zu 8 Wochen beanspruchen kann (Sonst brauchen Sie noch einen vorläufigen Reisepass - und das kostet nochmal extra).

Alle Angaben Stand Mai 2005 und ohne Gewähr.

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